Liegenschaftsrecht

Liegenschaftsrecht
Liegenschaftsrecht,
 
die auf Grundstücke (Immobilien) bezogenen Rechtsnormen. Den Hauptteil des materiellen Liegenschaftsrechts bilden die §§ 873-1203 BGB. Das Liegenschaftsrecht behandelt die Fragen des Eigentums und der verschiedenen Belastungen von Grundstücken. Das formelle Liegenschaftsrecht regelt die Grundbuchordnung in der Fassung vom 26. 5. 1994. Zum Liegenschaftsrecht gehören auch die Erbbaurechts-VO vom 15. 1. 1919, das Wohnungseigentumsgesetz vom 15. 3. 1951 u. a. (Bodenrecht, Landwirtschaftsrecht). - Das österreichische Liegenschaftsrecht ist v. a. in den §§ 285-530 ABGB und in mehreren Sondergesetzen (z. B. Grundbuchsgesetz) enthalten. In der Schweiz ist es in den Art. 655 ff. und 943 ff. ZGB geregelt. Wichtige Bestimmungen zum Liegenschaftsrecht enthält zudem das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. 10. 1991, in Kraft seit 1. 1. 1994.

Universal-Lexikon. 2012.

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